Die in Baden-Württemberg bis 2005
geltende Schülerzeitschriftenverordnung ist vom Landtag ersatzlos
gestrichen worden. Die Schülerzeitschriften unterliegen jetzt
uneingeschränkt dem
Landespressegesetz.
Schüler, die in Baden-Württemberg
eine Schülerzeitschrift herausgeben wollen, sollten sich dennoch
an der Schülerzeitschriftenverordnung orientieren,
weil die Formulierungen leichter zu verstehen sind und eine gute
Grundlage für den Rechtsrahmen einer Schülerzeitschrift darstellen.
Rechtswirksam sind allerdings
nur noch die Ausführungen des Landespressegesetzes.
Folgende Bereiche sind im
Landespressegesetz geregelt:
Alle Bestimmungen, die die Schülerzeitschriften
betreffen und nicht im Landespressegesetz enthalten sind, sind in die
neu gefasste Verwaltungsvorschrift
über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen Punkt 5.4 aufgenommen
worden. |