Landespressegesetz Baden-Württemberg

 

Die in Baden-Württemberg bis 2005 geltende Schülerzeitschriftenverordnung ist vom Landtag ersatzlos gestrichen worden. Die Schülerzeitschriften unterliegen jetzt uneingeschränkt dem Landespressegesetz.

Schüler, die in Baden-Württemberg eine Schülerzeitschrift herausgeben wollen, sollten sich dennoch an der Schülerzeitschriftenverordnung orientieren, weil die Formulierungen leichter zu verstehen sind und eine gute Grundlage für den Rechtsrahmen einer Schülerzeitschrift darstellen. Rechtswirksam sind allerdings nur noch die Ausführungen des Landespressegesetzes.

Folgende Bereiche sind im Landespressegesetz geregelt:

Alle Bestimmungen, die die Schülerzeitschriften betreffen und nicht im Landespressegesetz enthalten sind, sind in die neu gefasste Verwaltungsvorschrift über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen Punkt 5.4 aufgenommen worden.

 

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