Impressum

 

Ohne ein Impressum ist eine Schülerzeitschrift unvollständig. Der Abdruck eines Impressums ist presserechtlich vorgeschrieben. Das Impressum findet sich meist auf der ersten oder der letzten Seite der Zeitschrift, es kann aber auch an jeder anderen Stelle abgedruckt werden.

Das Impressum muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Herausgeber mit Anschrift

  • Name und Anschrift der Druckerei, die die Schülerzeitschrift gedruckt hat

  • den oder die verantwortlichen Redakteure mit Angabe des jeweiligen Verantwortungsbereiches

  • den Verantwortlichen für den Anzeigenteil (das kann auch der verantwortliche Redakteur sein).

Die Erfahrung aus dem Landeswettbewerb für Schülerzeitschriften lehrt uns, dass manchmal auch die wichtigsten Angaben fehlen. Den Namen der Zeitschrift findet man auf dem Titelblatt, aber die Schule zu der die Schülerzeitschrift gehört sucht man manchmal vergeblich.

 

Ein Beispiel-Impressum aus dem Extrablatt - Handbuch für junge Medienmacher:

 

Fundstellen: § 8 Landespressegesetz

§ 4 Abs. 4 Schülerzeitschriftenverordnung (außer Kraft gesetzt)

Punkt 5.4 Verwaltungsvorschrift über Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen

Siehe auch: Pressefreiheit

 

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