Ohne ein Impressum ist eine
Schülerzeitschrift unvollständig. Der Abdruck eines Impressums ist
presserechtlich vorgeschrieben. Das Impressum findet sich meist auf der
ersten oder der letzten Seite der Zeitschrift, es kann aber auch an
jeder anderen Stelle abgedruckt werden.
Das Impressum muss folgende Angaben
enthalten:
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Den
Herausgeber mit Anschrift
-
Name und Anschrift der Druckerei,
die die Schülerzeitschrift gedruckt hat
-
den oder die verantwortlichen
Redakteure mit Angabe des jeweiligen Verantwortungsbereiches
-
den Verantwortlichen für den
Anzeigenteil (das kann auch der verantwortliche Redakteur sein).
Die Erfahrung aus
dem Landeswettbewerb für Schülerzeitschriften lehrt uns, dass manchmal
auch die wichtigsten Angaben fehlen. Den Namen der Zeitschrift findet
man auf dem Titelblatt, aber die Schule zu der die Schülerzeitschrift
gehört sucht man manchmal vergeblich. |