Lehrerzitate, die innerhalb oder
außerhalb des Unterrichts fallen, sind in vielen Schülerzeitschriften
beliebte Beiträge. Nicht immer zur Freude der Lehrer. Oftmals fühlt sich
ein Lehrer falsch wiedergegeben oder ist der Auffassung, dass seine
Aussagen nur mit seiner Genehmigung in der Schülerzeitschrift erscheinen
dürften.
Zwar braucht die Redaktion keine
Einwilligung, um Lehrersprüche veröffentlichen zu dürfen, dennoch sollte
es selbstverständlich sein, dass nur authentische Aussagen abgedruckt
werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit, muss die Redaktion auf die
Veröffentlichung verzichten. Schon kleine Unstimmigkeiten können eine
Aussage erheblich verfälschen. Heikle Aussagen sollten gar nicht
veröffentlicht werden. Ein Lehrerspruch kann auch in anonymer Form
veröffentlicht werden. So kann in vielen Fällen erheblicher Ärger
vermieden werden.
Im Extremfall kann die
Veröffentlichung einer sehr heiklen Lehreraussage sogar die Frage nach
einem Vertriebsverbot durch die Schulleitung aufwerfen, wenn erhebliche
Unruhe bei Lehrern oder Eltern droht und der Schulalltag dadurch
gefährdet ist. In äußerst seltenen Fällen könnte auch die
Beschlagnahmung des Druckwerkes
beantragt werden.
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