Die SMV finanziert sich durch
freiwillige Zuwendungen des Schulträgers und der Eltern, sowie durch
sonstige Spenden. In Übereinstimmung mit dem Elternbeirat kann der
Schülerrat den Schülern empfehlen, einmalig oder regelmäßig einen
kleineren Betrag für die Arbeit der SMV zur Verfügung zu stellen. Zu
einer solchen Spende kann aber niemand verpflichtet werden, ebenso darf
niemandem ein Nachteil entstehen, wenn er sich nicht an einer Spende für
die SMV beteiligt.
Eine weitere zulässige
Finanzierungsquelle sind Überschüsse aus eigenen Veranstaltungen der SMV
wie Schulfesten oder Verkaufsaktionen. Auch Gewinne aus dem Vertrieb
einer Schülerzeitschrift können der SMV zur Verfügung gestellt werden.
Spenden wirtschaftlicher Unternehmen
an die SMV sind in der Regel ebenfalls unproblematisch. Falls mit der
Zuwendung Auflagen verbunden sind, sollte die Angelegenheit mit
Verbindungslehrern und Schulleitung abgesprochen werden.
Wo Geld fließt, müssen ab und zu auch
die Kassen von neutraler Seite überprüft werden. Die SMV-Verordnung
enthält einige Vorschriften, die bei der Kassenprüfung zu beherzigen
sind. (Siehe auch: Kassenführung)
Detailfragen zum Konto der SMV und
zur Zinsabschlagssteuer:
Die SMV muss ein eigenes Konto
einrichten. Leider ist das nicht so einfach wie bei Privatpersonen, da
die SMV selbst mangels Rechtspersönlichkeit kein Konto für sich
einrichten kann. Eine Kontoeröffnung durch Schüler macht bei
Minderjährigen grundsätzlich die Zustimmung beider Eltern als
gesetzliche Vertreter bei jedem einzelnen Schüler notwendig.
Der einfachste und bewährte Weg ist
die Einrichtung eines Kontos für die SMV
durch den Verbindungslehrer. Dieser regelt mit dem Kreditinstitut, wer
eine Vollmacht für das Konto bekommt. Die bevollmächtigten Personen
können anschließend bei allen Transaktionen über das Konto verfügen.
Wenn die SMV als "lose
Personengesellschaft mit mindestens 7 Personen" ein Konto eröffnet,
dann kann pro Person ein Freistellungsauftrag in Höhe von 10,- €
erteilt werden (in der Summe max. 300,- €). Dieser Freistellungsauftrag
muss jährlich wiederholt werden. Da sich die gesetzlichen
Bestimmungen häufig ändern, ist zu empfehlen, die Einzelheiten bei dem
Konto führenden Institut zu erfragen.
Die Frage der Zinsabschlagssteuer
dürfte für die SMV jedoch in den seltensten Fällen relevant werden.
Bankinstitute können vom Zinsabschlag ohnehin absehen, wenn die SMV nur
niedrige Kapitalerträge hat. Gegenwärtig dürfen die Kapitalerträge
höchstens 300 Euro im Kalenderjahr betragen. (Auskunft:
Sparkassenverband)
Einzelfragen zur Finanzierung
Die SMV entscheidet selbst, wie sie
die ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt. Die Schulleitung kann
die Schülermitverantwortung nicht zur Finanzierung bestimmter Dinge
durch die SMV-Kasse zwingen – Schulleiter und Verbindungslehrer können
lediglich beraten.
Es kann vorkommen, dass ein Sponsor
der SMV Mittel zur Verfügung stellt, die nur für einen bestimmten Zweck
eingesetzt werden sollen, etwa für Veranstaltungen politischer Art, die
bei den Schülern Interesse für den politischen Sektor wecken sollen.
Nimmt die SMV eine solche Spende an, muss sie die Auflage erfüllen,
anderenfalls kann die Spende zurückgefordert werden. Bei
Sponsorengeldern ist es also wichtig, dass sich die SMV im Vorfeld sehr
genau überlegt, ob sie das Angebot annehmen kann oder nicht. |