Finanzierung der SMV-Arbeit
 

Die SMV finanziert sich durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers und der Eltern, sowie durch sonstige Spenden. In Übereinstimmung mit dem Elternbeirat kann der Schülerrat den Schülern empfehlen, einmalig oder regelmäßig einen kleineren Betrag für die Arbeit der SMV zur Verfügung zu stellen. Zu einer solchen Spende kann aber niemand verpflichtet werden, ebenso darf niemandem ein Nachteil entstehen, wenn er sich nicht an einer Spende für die SMV beteiligt.

Eine weitere zulässige Finanzierungsquelle sind Überschüsse aus eigenen Veranstaltungen der SMV wie Schulfesten oder Verkaufsaktionen. Auch Gewinne aus dem Vertrieb einer Schülerzeitschrift können der SMV zur Verfügung gestellt werden.

Spenden wirtschaftlicher Unternehmen an die SMV sind in der Regel ebenfalls unproblematisch. Falls mit der Zuwendung Auflagen verbunden sind, sollte die Angelegenheit mit Verbindungslehrern und Schulleitung abgesprochen werden.

Wo Geld fließt, müssen ab und zu auch die Kassen von neutraler Seite überprüft werden. Die SMV-Verordnung enthält einige Vorschriften, die bei der Kassenprüfung zu beherzigen sind. (Siehe auch: Kassenführung)

 

Detailfragen zum Konto der SMV und zur Zinsabschlagssteuer:

Die SMV muss ein eigenes Konto einrichten. Leider ist das nicht so einfach wie bei Privatpersonen, da die SMV selbst mangels Rechtspersönlichkeit kein Konto für sich einrichten kann. Eine Kontoeröffnung durch Schüler macht bei Minderjährigen grundsätzlich die Zustimmung beider Eltern als gesetzliche Vertreter bei jedem einzelnen Schüler notwendig.

Der einfachste und bewährte Weg ist die Einrichtung eines Kontos für die SMV durch den Verbindungslehrer. Dieser regelt mit dem Kreditinstitut, wer eine Vollmacht für das Konto bekommt. Die bevollmächtigten Personen können anschließend bei allen Transaktionen über das Konto verfügen.

Wenn die SMV als "lose Personengesellschaft mit mindestens 7 Personen" ein Konto eröffnet, dann kann pro Person ein Freistellungsauftrag in Höhe von 10,- € erteilt werden (in der Summe max. 300,- €). Dieser Freistellungsauftrag muss jährlich wiederholt werden. Da sich die gesetzlichen Bestimmungen häufig ändern, ist zu empfehlen, die Einzelheiten bei dem Konto führenden Institut zu erfragen.

Die Frage der Zinsabschlagssteuer dürfte für die SMV jedoch in den seltensten Fällen relevant werden. Bankinstitute können vom Zinsabschlag ohnehin absehen, wenn die SMV nur niedrige Kapitalerträge hat. Gegenwärtig dürfen die Kapitalerträge höchstens 300 Euro im Kalenderjahr betragen. (Auskunft: Sparkassenverband)

 

Einzelfragen zur Finanzierung

Die SMV entscheidet selbst, wie sie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt. Die Schulleitung kann die Schülermitverantwortung nicht zur Finanzierung bestimmter Dinge durch die SMV-Kasse zwingen – Schulleiter und Verbindungslehrer können lediglich beraten.

Es kann vorkommen, dass ein Sponsor der SMV Mittel zur Verfügung stellt, die nur für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden sollen, etwa für Veranstaltungen politischer Art, die bei den Schülern Interesse für den politischen Sektor wecken sollen. Nimmt die SMV eine solche Spende an, muss sie die Auflage erfüllen, anderenfalls kann die Spende zurückgefordert werden. Bei Sponsorengeldern ist es also wichtig, dass sich die SMV im Vorfeld sehr genau überlegt, ob sie das Angebot annehmen kann oder nicht.

 

Fundstelle: § 19 SMV-Verordnung

Siehe auch:
Finanzierung der Schülerzeitschrift
Kassenführung
Handbuch zum Schulsponsoring

 

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