An vielen Gymnasien spielen die
Abiturzeitungen, die von den Schülern der Abschlussklassen verfasst
werden, eine große Rolle. Diese Zeitungen gelten nicht als
Schülerzeitschriften, die unter die Schülerzeitschriftenverordnung
fallen, weil sie keine Druckwerke sind, die in ständiger Folge
erscheinen.
Wie soll sich die Schulleitung
verhalten, wenn in einer Abiturzeitung Lehrer verunglimpft werden oder
die Schule weit über ein erträgliches Maß der Lächerlichkeit
preisgegeben wird?
Niemand sollte bei Abiturzeitungen
kleinliche Maßstäbe anlegen. Andererseits gibt es keine Rechtfertigung
dafür, die eigene Schulzeit mit
Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede zu krönen. In
diesem Fall hat die Schulleitung die Möglichkeit, den Vertrieb auf dem
Schulgrundstück zu untersagen. Wie bei Schülerzeitschriften kann sie
allerdings einen Vertrieb außerhalb des Schulgeländes nicht verbieten.
Die Verantwortlichen müssen jedoch ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung
rechnen.
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