Abiturzeitungen

 

An vielen Gymnasien spielen die Abiturzeitungen, die von den Schülern der Abschlussklassen verfasst werden, eine große Rolle. Diese Zeitungen gelten nicht als Schülerzeitschriften, die unter die Schülerzeitschriftenverordnung fallen, weil sie keine Druckwerke sind, die in ständiger Folge erscheinen.

Wie soll sich die Schulleitung verhalten, wenn in einer Abiturzeitung Lehrer verunglimpft werden oder die Schule weit über ein erträgliches Maß der Lächerlichkeit preisgegeben wird?

Niemand sollte bei Abiturzeitungen kleinliche Maßstäbe anlegen. Andererseits gibt es keine Rechtfertigung dafür, die eigene Schulzeit mit Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede zu krönen. In diesem Fall hat die Schulleitung die Möglichkeit, den Vertrieb auf dem Schulgrundstück zu untersagen. Wie bei Schülerzeitschriften kann sie allerdings einen Vertrieb außerhalb des Schulgeländes nicht verbieten. Die Verantwortlichen müssen jedoch ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

 

Siehe auch:
Vertriebsverbot und Beschlagnahme von Druckwerken

 

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