Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und SMV
 

Art und Umfang der Mitwirkung der Schüler am Leben und an der Arbeit der Schule sowie der Grad der Selbständigkeit und Verantwortlichkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hängen von ihrer Entwicklung ab. Schüler mit Behinderungen erhalten hierzu an allen Schulen altersgemäße und individuelle Hilfe. Die Schüler sollen auf die Arbeit und die Aufgaben der SMV durch Übertragung ihnen angemessener Aufgaben schon in der Grundschule vorbereitet werden. Nur weil sie eine zusätzliche Belastung für die Schule darstellen kann, darf nicht auf eine eigene SMV verzichtet werden.

Auch im Landesschülerbeirat, dem Beratungsgremium des Kultusministeriums, engagieren sich Vertreter der Sonderschulen sehr erfolgreich.

 

Fundstelle: § 1 Abs. 5 SMV-Verordnung

 

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