Schadensfall bei einer SMV-Veranstaltung
 

Hier ein Beispiel-Fall, der im Alltag immer wieder vorkommt:

Die Schülermitverantwortung veranstaltet ihre Jahresabschlussfeier, an der neben Schülern der Schule auch Lehrkräfte und Ehemalige teilnehmen.

Während der Veranstaltung stößt ein Schüler gegen die Lautsprecheranlage, die ein Elektrogeschäft unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Er verursacht dadurch einen Schaden in Höhe von mehreren Hundert·Euro.

Wer muss diesen Schaden nun ersetzen?

  1. Handelt es sich beim Verursacher des Schadens um einen Ehemaligen oder um einen Schüler, der der Freiwilligen Schülerzusatzversicherung nicht beigetreten ist, so haftet er aus unerlaubter Handlung. Hat der Schüler eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese gegebenenfalls den Schaden.

  2. Wurde der Schaden von einem Schüler verursacht, der an der Freiwilligen Schülerzusatzversicherung beteiligt ist, dürfte ein Haftpflichtfall für diese Versicherung vorliegen.

  3. Wurde der Schaden von dem oder den Schülern verursacht, die den Leihvertrag für die Anlage abgeschlossen haben (meist also von Mitgliedern der SMV), wird die Freiwillige Schülerzusatzversicherung den Schaden nicht übernehmen, weil die Haftung bei geliehenen Gegenständen ausgeschlossen ist.

Da die geliehene Lautsprecheranlage jedoch im Rahmen einer pädagogisch wünschenswerten Veranstaltung der SMV eingesetzt wurde, kann es nicht angehen, dass die Schülervertreter für diesen Schaden haftbar gemacht werden, sofern sie ihn nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben.

Es ist daher sinnvoll, dass ein solcher Überlassungsvertrag im Auftrag der Schulleitung abgeschlossen wird und somit nicht der einzelne Schüler, sondern das Land Vertragspartner ist. Eine andere Möglichkeit ist ein veranstaltungsbezogener Abschluss einer Versicherung, worauf die Schulleitung in der Regel Wert legen wird.

 

 

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