Schülerzeitschriften

 

Immer mehr Schulen des Landes treten mit einer eigenen Schülerzeitschrift in Erscheinung, die häufig auf Initiative oder in Zusammenarbeit mit der SMV herausgegeben wird. Die Verbindung von Schülerzeitschrift und SMV ist allerdings keine zwingende Voraussetzung, die Praxis hat allerdings gezeigt, dass eine solche Zusammenarbeit sehr nützlich sein kann und deshalb gefördert werden sollte.

Vergleiche auch Teil 2 „Schülerzeitschriften“ dieses Nachschlagewerkes.

 

Fundstelle: Die Schülerzeitschriftenverordnung des MKS vom 8.6.1976 (K. u. U. 1976 S. 1181) ist seit 2005 leider außer Kraft, d.h. es gilt das Pressegesetz Baden-Württemberg. Dennoch empfehlen wir allen Beteiligten, sich auch weiterhin an der Schülerzeitschriftenverordnung zu orientieren.)

 

Ergänzende Texte:
Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen (PDF-Dokument)
Besonders der Punkt
5.4.1 zum Vertrieb der Schülerzeitschriften auf dem Schulgelände

 

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