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Manche Schulen sind in der Lage, der
SMV ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch nicht
die Regel. Meistens muss die SMV für ihre Arbeit auf Räume
zurückgreifen, die auch anderweitig genutzt werden. Die Mitglieder der
Schülermitverantwortung haben jedoch einen Anspruch darauf, dass ihnen
die nötigen Voraussetzungen für ihre Arbeit geschaffen werden - die
Schule muss ihnen also zumindest einen allgemein zugänglichen
Aufenthaltsraum oder ein leeres Klassenzimmer bereitstellen.
Die Baurichtlinien für
den Neubau von Schulgebäuden sehen ein 18 m² großes SMV-Zimmer vor. |