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Die Schule oder der beratende Lehrer
können den Redakteuren eine Art Presseausweis ausstellen. Dieser Ausweis
ist für deren Tätigkeit zwar nicht erforderlich, kann manchmal jedoch
hilfreich sein.
Es gibt keine amtliche Regelung, wie
ein Presseausweis für Schülerzeitschriftenredakteure aussehen muss. Die
Gestaltung bleibt dem Aussteller überlassen (siehe untenstehendes
Musterbeispiel). Der Schulstempel ist zwar nicht erforderlich, er wird die Wirksamkeit des Ausweises aber sicherlich steigern.
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