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Schülerzeitschriften dürfen sich laut
Schülerzeitschriftenverordnung in ihrem Titel auf den Namen der Schule
beziehen. Die Redaktion braucht dazu keine Einwilligung der
Schulleitung. Unter dem Namen sollte ein Hinweis stehen, dass die
Zeitschrift von Schülern der betroffenen Schule herausgegeben wird.
Der eigentliche Name der
Schülerzeitschrift darf nicht mit einem bereits auf dem
Zeitschriftenmarkt vorhandenen Namen kollidieren.
Der Name der
Schülerzeitschrift sollte auch den Eindruck vermeiden, es handle sich um eine
Schulzeitung.
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