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Schüler haben ein Grundrecht auf
freie Meinungsäußerung. Ein Schüler kann sich mit Artikeln und
Leserbriefen zu bildungspolitischen schulbezogenen Fragen an die Presse
wenden. Es bleibt ihm dabei unbenommen, neben seinem eigenen Namen auch
den Namen seiner Schule zu nennen.
Dieses Recht steht auch den
Vertretern der SMV zu. Sie können in Leserbriefen ihre Funktion in der
SMV nennen. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, Konflikte zunächst
auf der Schulebene auszutragen und Streitfragen in jedem Fall mit dem
Verbindungslehrer zu besprechen. |