Öffentlichkeit und SMV (Meinungsäußerungen)
 

Schüler haben ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ein Schüler kann sich mit Artikeln und Leserbriefen zu bildungspolitischen schulbezogenen Fragen an die Presse wenden. Es bleibt ihm dabei unbenommen, neben seinem eigenen Namen auch den Namen seiner Schule zu nennen.

Dieses Recht steht auch den Vertretern der SMV zu. Sie können in Leserbriefen ihre Funktion in der SMV nennen. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, Konflikte zunächst auf der Schulebene auszutragen und Streitfragen in jedem Fall mit dem Verbindungslehrer zu besprechen.

 

 

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