Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass
Schülerinnen und Schüler, die sich in der SMV engagieren,
überdurchschnittliche Kompetenzen besitzen. So mancher Personalchef
achtet auf entsprechende Zeugniseinträge oder Zertifikate und lädt
ehemalige SMV-Mitglieder bevorzugt zu Vorstellungsgesprächen ein.
Nach der SMV-Verordnung
dürfen Schüler wegen ihrer Tätigkeit in der SMV
weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Seit 2019 ist die
SMV-Verordnung dahingehend
geändert:
Das
Amt als Schülervertreter nach § 3 Absatz 1 wird im Zeugnis ohne Wertung
vermerkt, soweit nicht der Schüler in angemessener Zeit vor der Ausgabe
des Zeugnisses hiergegen widerspricht.
Die Schule muss also die Tätigkeit in der
SMV im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung
bescheinigen.
Wenn schon keine Wertung erlaubt ist, so sollten
doch die Verbindungslehrer in einem Zertifikat die Tätigkeiten und
Arbeitsfelder der engagierten Schüler auflisten.
Als Grundlage oder Orientierung könnte der
Qualipass (ext. Link) dienen, den viele aktive Jugendliche sowieso schon führen.
Hier einige Beispiele:
SMV-Zertifikat des SND
SMV-Zertifikat vom
Qualipass
|