Wahlen in der Schülermitverantwortung

 

In Baden-Württemberg können Schülersprecher und Stellvertreter durch den Schülerrat oder die Schülervollversammlung gewählt werden. Die SMV-Satzung kann vorsehen, dass der Schülersprecher von allen Schülern der Schule oder vom Schülerrat gewählt wird; sie kann auch regeln, dass ein Stellvertreter von allen Schülern der Schule aus deren Mitte oder aus der Mitte des Schülerrats direkt gewählt wird, weitere Stellvertreter können nur vom Schülerrat aus seiner Mitte gewählt werden; die Gewählten sind Mitglieder des Schülerrats.

Das Wahlverfahren für alle Schülervertreter ist in den §§ 3-6 der SMV-Verordnung geregelt. Hier sind auch die ergänzenden Wahlordnungsvorschriften geregelt, die in der SMV-Satzung enthalten und so von Schule zu Schule verschieden sein können. Diese ergänzenden Wahlordnungsvorschriften betreffen die Formalitäten des Wahlverfahrens. Eine Mustersatzung gibt es beim Landesschülerbeirat.

Die SMV-Wahlen unterliegen demokratischen Grundsätzen einer Wahl.

 

Siehe auch: Gestaltetes Wahlverfahren und Klassensprecherwahl

 

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