In
Baden-Württemberg können Schülersprecher und Stellvertreter durch den Schülerrat
oder die Schülervollversammlung gewählt
werden.
Die SMV-Satzung kann vorsehen, dass
der Schülersprecher von allen Schülern der Schule oder vom Schülerrat
gewählt wird; sie kann auch regeln, dass ein Stellvertreter von allen
Schülern der Schule aus deren Mitte oder aus der Mitte des Schülerrats
direkt gewählt wird, weitere Stellvertreter können nur vom Schülerrat
aus seiner Mitte gewählt werden; die Gewählten sind Mitglieder des
Schülerrats.
Das Wahlverfahren für alle
Schülervertreter ist in den §§ 3-6 der
SMV-Verordnung geregelt. Hier
sind auch die ergänzenden Wahlordnungsvorschriften geregelt, die in der
SMV-Satzung enthalten und so von Schule zu Schule verschieden sein
können. Diese ergänzenden Wahlordnungsvorschriften betreffen die
Formalitäten des Wahlverfahrens. Eine
Mustersatzung gibt es beim
Landesschülerbeirat.
Die SMV-Wahlen
unterliegen demokratischen Grundsätzen einer Wahl.
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