Gute SMV-Arbeit ist
das Anliegen aller am Schulleben beteiligten Personengruppen.
Insbesondere natürlich ist es Sache aller Schülerinnen und Schüler.
Eine erfolgreiche SMV-Arbeit ist aber entscheidend von den Ideen, der
Motivation und Tatkraft der Klassensprecher, Schülersprecher und
Verbindungslehrer abhängig.
Auf diese Drei kommt es ganz
besonders an - sie sind der Motor einer lebendigen SMV. Sie sind
Vordenker und Ideengeber, sie sind kreativ, verantwortungsbewusst und
sozial eingestellt, sie organisieren, leiten und lenken, sie managen,
sie ermutigen, sie vermitteln und verhandeln.
Eine besondere Rolle kommt
hierbei den Verbindungslehrern zu, denn von ihrem Engagement
hängt maßgeblich das Gelingen der SMV-Arbeit ab. Ihre
Bereitschaft, sich auch längerfristig zu engagieren, garantiert
Kontinuität in der SMV-Arbeit an der jeweiligen Schule.
Bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben können Verbindungslehrer jedoch auch in Konfliktsituationen
geraten. So können sie die besonderen Aufgaben ihres Amtes und die
Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung in einen Zwiespalt
bringen. Auch die von verschiedenen Wunschvorstellungen geprägten
Sichtweisen von Schülern und Kollegen über die Rolle der
Verbindungslehrer tragen hierzu bei.
Ein kluger Schulleiter weiß
deshalb den Wert eines guten Verbindungslehrers wohl zu schätzen. Für
dieses zentrale, manchmal „saure" Amt können und sollten sie deshalb
auch eine Ermäßigung ihrer Unterrichtsverpflichtung erhalten.
Die
Arbeitsbedingungen und Aufgabenfelder
Die
Verbindungslehrer
-
sollen von allen am Schulleben
Beteiligten tatkräftig unterstützt werden; insbesondere obliegt diese
Aufgabe der Schulleitung und dem gesamten Lehrerkollegium.
-
erhalten in Absprache mit der
Schulleitung einen Deputatsnachlass; ihre Tätigkeit ist Dienst.
-
können in Fragen der SMV direkt mit den
SMV-Beauftragten des Regierungspräsidiums Kontakt aufnehmen.
-
werden vom Schülerrat gewählt.
-
informieren den Schülerrat über die Wahl
(Wahlverfahren) und die Aufgaben des Verbindungslehrers.
-
können für ein oder zwei Jahre gewählt
werden.
-
können in ihr Amt als alleinige
Verbindungslehrer oder zusammen mit maximal zwei weiteren Lehrerinnen
und Lehrern gewählt werden.
-
beraten die SMV und unterstützen sie bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben.
-
wirken bei der Erarbeitung einer
SMV-Satzung mit.
-
beraten und informieren die Schüler bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B.
Schulgesetz, SMV-Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen).
-
sollen ihre
Beratungskompetenz ständig erweitern und sich in Fragen der SMV
weiterbilden.
-
können an
allen Veranstaltungen und Sitzungen der SMV teilnehmen.
-
sollten,
falls nötig, Schülerratssitzungen vorbereiten helfen und an ihnen
beratend teilnehmen.
-
beraten den
Protokollanten bei der Anfertigung der Sitzungsprotokolle.
-
sind bei alle
Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten.
-
unterstützen
die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von
Veranstaltungen (auch bei versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA,
des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung).
-
helfen, die
Aufsicht bei SMV-Veranstaltungen zu regeln.
-
können bei
der Herstellung und Herausgabe einer Schülerzeitung beraten.
-
pflegen den
Kontakt mit anderen Schulen.
-
unterstützen
die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Klassensprecher und
Schülersprecher.
-
bereiten die
Schülersprecher, Klassensprecher und den Schülerrat auf seine Aufgaben
vor und führen in Absprache mit den Klassenlehrern
notwendige „Verhaltenstrainings“ durch.
-
fördern den
Kontakt zwischen Schülern, Lehrern, Schulleitung und Eltern.
-
nehmen bei
Tagesordnungspunkten zu Themen der SMV beratend an Sitzungen der
Schulkonferenz teil.
-
besitzen das
Teilnahmerecht bei Lehrerkonferenzen aller Art.
-
beraten auch
einzelne Schüler bei persönlichen Problemen im schulischen oder im
privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit dem Beratungslehrer, dem
Oberstufenberater oder dem Drogenbeauftragten.
-
vermitteln in
Konfliktfällen; sie informieren sich gründlich über die Vorgänge bei
allen Beteiligten und erläutern ihre Rolle. Sie werben um
gegenseitiges Verständnis und sind keine Richter, die versuchen die
Schuldfrage zu klären. Sie sind Berater und Vermittler, die versuchen,
Möglichkeiten zu schaffen, damit die Beteiligten den Konflikt selber
regeln können. Gemeinsam mit Schülern und Kollegen erarbeiten sie
Lösungsmöglichkeiten, die auf der Basis partnerschaftlicher
Kooperation und Kompromissbereitschaft aufbauen.
-
besitzen
keine Weisungsbefugnis. Sie sind nicht Interessenvertreter der SMV,
der Lehrerschaft oder der Schulleitung. Der Bildungs- und
Erziehungsauftrag verpflichtet sie ebenso wie die Loyalitätspflicht
gegenüber der Schulleitung.
Daraus ergeben
sich folgende Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen der
Verbindungslehrerinnen und -lehrer:
Sie sollten
-
bereit sein, Konflikte auszuhalten und
durchzustehen,
-
flexibel und kompromissbereit sein,
-
auf einen Ausgleich bedacht sein,
-
weder die Interessen der Schüler, der Lehrer noch
der Schulleitung einseitig vertreten,
-
Gesetzestexte zur SMV dem Kollegium und den
Schülern unterbreiten und verständlich darlegen können,
-
falls notwendig, die Schweigepflicht einhalten
(z.B. Drogenfälle),
-
bereit sein, sich in SMV-Fragen weiter zu bilden,
-
darauf achten, dass sie SMV-Arbeit an der Schule
kontinuierlich weitergeführt wird,
-
Spaß an der Arbeit mit Schülern haben,
-
auch über die Anrechnung der Tätigkeit auf das
Regelstundenmaß hinaus, Interesse daran haben,
-
Unterlagen über SMV-Arbeit und Aktivitäten
sammeln, ablegen und/oder veröffentlichen,
-
Kontakt zu anderen Schulen pflegen,
-
die eigene Schule in entsprechenden Gremien
vertreten (z.B. bei Bezirksarbeitsgemeinschaften),
-
Organisationstalent besitzen,
-
bereit sein zur Eigeninitiative.
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