Im Rahmen der Konferenzordnung können
Schülervertreter im begrenzten Umfang an Konferenzen der Schule
teilnehmen, allerdings nur an solchen, die für eine Mitarbeit von
Schülern geeignet sind. In Baden-Württemberg können Schülervertreter zu
Fachkonferenzen, bzw. zu Gesamtlehrerkonferenzen eingeladen werden, bei
denen Themen besprochen werden, die zum Aufgabengebiet der
Schülermitverantwortung gehören.
Lädt
die jeweilige Fachkonferenz einen Schülervertreter ein, bestimmt der
Schülerrat, wer an der Konferenz teilnimmt. Der Schüllerrat kann dies
generell zu Beginn eines Schuljahres oder von Fall zu Fall entscheiden.
Die SMV-Vertreter sind nicht zu einer Teilnahme verpflichtet. |