Die Schülervollversammlung ist
eigentlich kein
Organ der Schülermitverantwortung. Schülervollversammlungen können
jedoch im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der
Schülermitverantwortung als SMV-Veranstaltung durchgeführt werden. Diese
Veranstaltungen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Die SMV-Satzung kann
allerdings festlegen,
dass der Schülersprecher von allen Schülern der Schule direkt gewählt
wird, d.h. also auch während der Schülervollversammlung. Das Schulgesetz
wurde dahingehend verändert (SchG BW § 67 Abs. 1). |