Schülervollversammlung
 

Die Schülervollversammlung ist eigentlich kein Organ der Schülermitverantwortung. Schülervollversammlungen können jedoch im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Schülermitverantwortung als SMV-Veranstaltung durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Die SMV-Satzung kann allerdings festlegen, dass der Schülersprecher von allen Schülern der Schule direkt gewählt  wird, d.h. also auch während der Schülervollversammlung. Das Schulgesetz wurde dahingehend verändert (SchG BW § 67 Abs. 1).

 

 

Inhaltsverzeichnis   zum S, zum V