Aufgaben der Schulleitung

 

Wie kann eine Schulleiterin / ein Schulleiter die SMV unterstützen?

Eine erfolgreiche SMV-Arbeit wird natürlich vor allem von der Initiative, Kreativität und Motivation der Schü­lerinnen und Schüler getragen. Der Stellenwert der SMV hängt aber auch ganz entscheidend von der Einstellung und dem Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, der Verbindungslehrerinnen und -lehrer, der Eltern und nicht zuletzt der Schulleitung ab.

Die SMV und ihre Arbeit anerkennen!

Der Schulleiter sollte erkennen, dass eine gut funktionierende SMV das Leben in der Schule erleichtert und bereichert. Er sollte die Bereitschaft der Schüler, Verantwortung zu übernehmen, schätzen und die SMV auch bei Pannen ernst nehmen. Auch dann, wenn ein Schulleiter die Argumente von Schülervertretern nicht ver­steht oder ihr Handeln miss­billigt, sollte er sich stets eine positive Grundhaltung gegenüber der SMV bewahren. Denn wer sich an der SMV-Arbeit beteiligt, unterzieht sich einem Lernprozess. Zu diesem gehören auch Misserfolge. Man sollte sie deshalb nicht gleich als generelle Unfähigkeit der Schüler auslegen.

Mit dem Verbindungslehrer regelmäßig zusammenarbeiten!

Besonders wichtig für die SMV-Arbeit sind engagierte Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer. Der Schulleiter sollte mit ihnen eng zusammenarbeiten und sie unterstützen. Wünschenswert wäre beispiels­weise:

  • die Arbeit des Verbindungslehrers anzuerkennen,

  • seine besondere Situation zu berücksichtigen,

  • im Kollegium für seine Stellung zu werben und

  • ihm eine angemessene Deputatsermäßigung einzuräumen.

Der SMV für ihre Arbeit geeignete Räume und die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung stellen!

Der Schulleiter sollte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten dafür sorgen, dass der SMV geeig­nete Räume für die laufende SMV-Arbeit (SMV-Zimmer/SMV-Ecke) für SMV-Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Er sollte möglichst allen Schülervertretern die Teilnahme an SMV-Sitzungen ermöglichen. Dies kann er durch die Stundenplangestaltung fördern, z.B. kann er eine freie Eckstunde an einem Wochentag einräumen oder die stundenweise Freistellung einzelner Schüler vom Unterricht durch den Fachlehrer begünstigen.

Der SMV technische Hilfsmittel überlassen!

Zur Unterstützung der SMV zählt auch die Überlassung von technischen Hilfen, z.B. die Überlassung einer Schreibmaschine, eines PC, eines Internetzugangs, Mitnutzungsrechte am Vervielfältigungsgerät und dem Kopierer, Benutzung der Lautsprecheranlage und die Bereitstellung notwendiger Büromaterialien.

Ein „Schwarzes Brett" für die SMV einrichten!

Aufgrund der Unterstützungsaufforderung ist der SMV auch die Möglichkeit zu geben, ihre Veranstaltungen, Berichte und Veröffentlichungen am "Schwarzen Brett" bekannt zu machen. Soweit möglich soll der SMV ein eigenes "Schwarzes Brett" zur Verfügung gestellt werden. SMV-eigene Aushänge bedürfen keiner Genehmi­gung durch den Schulleiter.

Der SMV die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen!

Die für die SMV-Arbeit notwendigen Unterlagen, z.B. Schulgesetz, SMV-Verordnung und wichtige Erlasse sollten der SMV zur Verfügung gestellt werden und auch auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Den Schülerrat informieren!

Nach § 66 Abs. 2 SchG und § 11 Abs. 2 SMVVO hat der Schulleiter die Aufgabe, den Schülerrat über Angele­genheiten von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten. Dazu zählen

  • allgemeine Angelegenheiten, die die Schule betreffen, z.B. geplante bauliche Veränderungen, Unterrichtsversorgung, Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz oder die Einrichtung eines Aufenthaltsraumes und

  • Erlasse der Schulaufsichtsbehörde, soweit sie nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, z.B. Inkrafttreten neuer Verordnungen oder die Änderung bestehender Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.

Regelmäßige Gespräche mit dem Schülersprecher und den Verbindungslehrern führen!

Informationsgespräche zwischen dem Schulleiter, dem Verbindungslehrer und den Schülervertretern können von Fall zu Fall oder auch zu festen Zeiten durchgeführt werden. Eine regelmäßige monatliche Informa­tionsrunde ist vorgesehen. Der Schulleiter sollte über alle wichtigen Punkte des Schullebens informieren, sich aber auch über die SMV-Arbeit informieren lassen und sich in allen SMV-Angelegenheiten ausführlich mit der SMV beraten. Vor Schulkonferenzen sollten die Tagesordnungspunkte durchgesprochen und die entspre­chenden Materialien zur Verfügung gestellt werden.

Entscheidungen begründen!

Der Schulleiter sollte seine Entscheidungen - unabhängig davon wie sie ausfallen - begründen und einsichtig machen. Schülervertreter können so auch ablehnende Entscheidungen eher akzeptieren, da sie in der Lage sind, den Entscheidungsprozess nachzuvollziehen. Daneben sollte der Schulleiter dem Schüler als vorurteils­freier Gesprächspartner begegnen und ihm zeigen, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen auch in der Schule ein konfliktfreies Zusammenleben nicht immer möglich ist.

Die Durchführung genehmigter SMV-Veranstaltungen unterstützen!

Bei der Durchführung genehmigter SMV-Veranstaltungen sollte der Schulleiter zusammen mit dem Lehrer­kollegium die SMV unterstützen. Gerade Schulveranstaltungen genießen den Schutz und die Förderung der Schule und unterliegen ihrer Aufsicht (auch Lehrer mit der Aufsicht betrauen!).

Angelegenheiten der SMV in Konferenzen aufnehmen und auf ein positives Klima im Lehrerkollegium für die SMV hinwirken!

Grundsätzlich sollte der Schulleiter dafür Sorge tragen, dass im Lehrerkollegium ein positives Klima für die SMV-Arbeit entsteht. Um die Durchgängigkeit der SMV-Arbeit zu gewährleisten bzw. ihre Aktivierung in der Anfangsphase eines Schuljahres zu beschleunigen, kann er auch in Konferenzen (Gesamtlehrer-, Schulkonferenz) auf die Rechte und Pflichten der SMV und ihre geplanten Aktivitäten hinweisen.

Die SMV und ihre Arbeit als Gegenstand der Tagesordnung in der Gesamtlehrerkonferenz und in der Schul­konferenz ermöglicht es, Lehrer, Eltern und Ausbilder in Bezug auf die SMV-Arbeit zu sensibilisieren. Päda­gogisch sinnvoll ist es sicher auch, einzelne Schülervertreter zu geeigneten Tagesordnungspunkten in eine Konferenz einzuladen. Die Schülervertreter erhalten dadurch die Möglichkeit, sich vorzustellen und erfahren, dass sie entsprechend den demokratischen Grundsätzen als wichtiger Teil der Schule akzeptiert werden.

Die betriebliche Freistellung der berufsschulpflichtigen Schüler zur Teilnahme an SMV-Sitzungen begünstigen!

Die Schule hat zwar kein Zugriffsrecht auf die betriebliche Arbeitszeit von Berufsschulpflichtigen. Trotzdem hat der Schulleiter Einflussmöglichkeiten auf die Freistellung von Teilzeitschülern, um ihnen die Teilnahme an SMV-Veranstaltungen auch außerhalb der Unterrichtszeit zu ermöglichen, denn die SMV ist Sache aller Schüler einer Schule.

Den Schülersprechern und Verbindungslehrern die Teilnahme an Tagungen ermöglichen!

Der Schulleiter sollte den gewählten Schülersprechern und Verbindungslehrern regelmäßig die Teilnahme an SMV-Fortbildungstagungen ermöglichen. Dort werden viele positive Anregungen und Informationen gegeben.

Auf Kontinuität in der SMV-Arbeit achten!

Wichtig ist, dass bei der SMV-Arbeit auf Kontinuität geachtet wird. Der Schulleiter sollte im Auge behalten, dass für Verbindungslehrer und Schülersprecher rechtzeitig Nachfolger zur Verfügung stehen und eingearbeitet werden.

 

Fundstelle: SMV-Aktuell 2001/2002 nach Reinhold Bronner, Leitfaden für die SMV-Arbeit
Quellen: Schulgesetz BW, SMV-Verordnung

 

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