Aufgaben der Schülersprecher
 

Alle Schüler einer Schule können sich als Kandidaten für die Schülersprecherwahl aufstellen lassen. Der Schülerrat wählt dann den Schülersprecher.

Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher können sich ihre Tätigkeit im Zeugnis bescheinigen lassen.

Fähigkeiten

Aufgrund der herausragenden und verantwortlichen Stellung sollte der Schülersprecher besondere Eigenschaften und Fähigkeiten aufweisen:

  • Interesse an schulischen Angelegenheiten

  • Verhandlungsgeschick

  • sicheres Auftreten gegenüber allen

  • Eigeninitiative

  • selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten

  • Stehvermögen bei der Durchsetzung schulischer Interessen

Aufgaben

Der Schülersprecher

  • ist Ansprechperson für Schulleitung, Lehrer, Schüler, Eltern, Sekretärin, Hausmeister, ...;

  • vertritt die Interessen aller Schüler nach innen und auch nach außen;

  • hält Kontakt zur Schulleitung (monatliche Gespräche);

  • trägt Bitten und Beschwerden aus der Schülerschaft der Schulleitung vor;

  • versucht Konflikte zu lösen;

  • wird von der Schulleitung, dem Verbindungslehrer und allen anderen Lehrern unterstützt;

  • ist automatisch Mitglied in der Schulkonferenz;

  • ist verantwortlich für die Weitergabe von Informationen, z.B. aus der Schulkonferenz oder dem Schülerrat;

  • ist der Vorsitzende des Schülerrates, beruft ihn ein und leitet die Sitzungen (siehe „reden“);

  • ist verantwortlich dafür, dass die Beschlüsse des Schülerrates auch umgesetzt werden;

  • behält im Auge, was andere Mitarbeiter der SMV (z.B. Kassenwart) tun;

  • sollte Interesse daran haben, sich bei Seminaren fortzubilden.

 

Fundstelle: Schulgesetz BW §§ 40, 63, 67, 70
und in der SMV-Verordnung §§ 3-11 und 20

 

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