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Aufgaben der Schülersprecher |
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Alle Schüler einer Schule können sich als Kandidaten für
die Schülersprecherwahl aufstellen lassen. Der Schülerrat wählt dann den
Schülersprecher.
Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher können sich
ihre Tätigkeit im Zeugnis bescheinigen lassen.
Fähigkeiten
Aufgrund der
herausragenden und verantwortlichen Stellung sollte der Schülersprecher
besondere Eigenschaften und Fähigkeiten aufweisen:
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Interesse an
schulischen Angelegenheiten
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Verhandlungsgeschick
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sicheres
Auftreten gegenüber allen
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Eigeninitiative
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selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
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Stehvermögen
bei der Durchsetzung schulischer Interessen
Aufgaben
Der
Schülersprecher
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ist
Ansprechperson für Schulleitung, Lehrer, Schüler, Eltern, Sekretärin,
Hausmeister, ...;
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vertritt die
Interessen aller Schüler nach innen und auch nach außen;
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hält Kontakt
zur Schulleitung (monatliche Gespräche);
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trägt Bitten
und Beschwerden aus der Schülerschaft der Schulleitung vor;
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versucht
Konflikte zu lösen;
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wird von der
Schulleitung, dem Verbindungslehrer und allen anderen Lehrern
unterstützt;
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ist
automatisch Mitglied in der Schulkonferenz;
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ist
verantwortlich für die Weitergabe von Informationen, z.B. aus der
Schulkonferenz oder dem Schülerrat;
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ist der
Vorsitzende des Schülerrates, beruft ihn ein und leitet die Sitzungen
(siehe „reden“);
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ist
verantwortlich dafür, dass die Beschlüsse des Schülerrates auch
umgesetzt werden;
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behält im
Auge, was andere Mitarbeiter der SMV (z.B. Kassenwart) tun;
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sollte
Interesse daran haben, sich bei Seminaren fortzubilden.
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Fundstelle:
Schulgesetz BW §§ 40, 63, 67, 70
und in der SMV-Verordnung §§
3-11 und 20 |
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