Teilnahme an SMV-Sitzungen

 

Die Schülermitverantwortung ist Sache aller Schüler. Dennoch, Schüler der jeweiligen Schule, die nicht Schülervertreter sind, können nur ausnahmsweise an den Sitzungen des Schülerrats teilnehmen. Die SMV-Satzung kann Ausführungen darüber enthalten, unter welchen Voraussetzungen Schüler, die keine gewählten Schülervertreter sind, an Sitzungen teilnehmen dürfen.

Schüler anderer Schulen können nicht an deren Sitzungen teilnehmen (in Einzelfällen dürfen sie den Sitzungen als Gäste beiwohnen). Das gleiche gilt für andere Personen, die nicht zur Schule gehören (beispielsweise Eltern oder Pressevertreter).

Auch die Schulleitung darf nicht uneingeladen an den Sitzungen teilnehmen. Allerdings sollte es selbstverständlich sein, dass die Schulleitung zu allen Tagesordnungspunkten, die für sie von Wichtigkeit sind, eingeladen wird und dieser Einladung auch nachkommt. Es wäre jedoch nicht korrekt, wenn ein Schulleiter unter Hinweis auf seine Funktion in der Schule darauf bestände, an allen Sitzungen teilzunehmen, ohne dass eine Einladung vorläge.

 

Fundstelle: § 11 SMV-Verordnung

 

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