Die Schülermitverantwortung ist Sache
aller Schüler. Dennoch, Schüler der jeweiligen Schule, die nicht
Schülervertreter sind, können nur ausnahmsweise an den Sitzungen des
Schülerrats teilnehmen. Die SMV-Satzung kann Ausführungen darüber
enthalten, unter welchen Voraussetzungen Schüler, die keine gewählten
Schülervertreter sind, an Sitzungen teilnehmen dürfen.
Schüler anderer Schulen können
nicht an deren Sitzungen teilnehmen (in Einzelfällen dürfen sie den
Sitzungen als Gäste beiwohnen). Das gleiche gilt für andere Personen,
die nicht zur Schule gehören (beispielsweise Eltern oder
Pressevertreter).
Auch die Schulleitung darf nicht
uneingeladen an den Sitzungen teilnehmen. Allerdings sollte es
selbstverständlich sein, dass die Schulleitung zu allen
Tagesordnungspunkten, die für sie von Wichtigkeit sind, eingeladen wird
und dieser Einladung auch nachkommt. Es wäre jedoch nicht korrekt, wenn
ein Schulleiter unter Hinweis auf seine Funktion in der Schule darauf
bestände, an allen Sitzungen teilzunehmen, ohne dass eine Einladung
vorläge. |