Rauchfreiheit in Schulen
 

Nach § 2 des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauche in der Schule untersagt. Das betrifft das Schulgebäude selbst, aber auch das gesamte Schulgelände. Ja selbst auf Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks ist das Rauchen verboten.

Auch für Lehrerinnen und Lehrer und andere Personen ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.

Abweichend hiervon kann die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein Schuljahr zulassen, wenn und soweit die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

Fundstelle: Nichtraucherschutzgesetz

 

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