Nach § 2 des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauche in
der Schule untersagt.
Das betrifft das Schulgebäude selbst, aber auch das gesamte
Schulgelände. Ja selbst auf Schulveranstaltungen außerhalb des
Schulgrundstücks ist das Rauchen verboten.
Auch für Lehrerinnen
und Lehrer und andere Personen ist das Rauchen im Schulgebäude und auf
dem Schulgelände verboten.
Abweichend hiervon
kann die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und
nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für
volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der
beruflichen Schulen sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen
außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils
für ein Schuljahr zulassen, wenn und soweit die Belange des
Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. |