Politische Veranstaltungen der SMV
 

Die SMV hat zwar kein politisches Mandat, die Förderung sozialer und politischer Interessen von Schülern gehört aber zu ihren Aufgaben. In der Vergangenheit hat es bei politischen Veranstaltungen der SMV immer wieder Probleme gegeben. Gewisse Grundsätze sollten also beachtet werden.

Die SMV darf nicht für eine politische Richtung werben, sondern muss politische Fragestellungen in ihrer ganzen Breite abdecken. Die Veranstaltungen dürfen also nicht einseitig gestaltet werden. Bei Podiumsdiskussion muss die SMV gewährleisten, dass Vertreter aller wichtigen politischen Strömungen eingeladen werden. Aufgabe der Schulleitung ist es, eine einseitige Beeinflussung der Schüler zu verhindern. Sie sollte deshalb rechtzeitig in die Vorbereitungen einer Podiumsdiskussion einbezogen werden.

Ist anstatt einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der relevanten politischen Strömungen eine Veranstaltungsreihe mit nur jeweils einem Redner geplant, muss das Gesamtkonzept sorgfältig abgestimmt werden, um die SMV nicht dem Verdacht einer einseitigen Begünstigung auszusetzen.

Zwei Einzelfälle:

  1. Kann die SMV Politiker auch kurz vor Wahlen einladen oder ist sie hier terminlichen Beschränkungen unterworfen?

Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums „Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht“ vom 18. Dezember 1992 können Abgeordnete als Fachleute aus der Praxis in den Unterricht einbezogen werden. Vor Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Wahlen zum Europaparlament ist jedoch eine achtwöchige Karenzzeit zu beachten. Auch wenn in der Verwaltungsvorschrift nur vom Unterricht die Rede ist, wird der Text auch auf die Veranstaltungen der Schülermitverantwortung angewendet.

Oftmals haben Schülermitverantwortung und Schüler jedoch gerade vor Wahlen ein großes Interesse an politischen Veranstaltungen mit Abgeordneten. Es wäre also sinnvoll, der Schülermitverantwortung zu gestatten, allgemeine politische Veranstaltungen ohne oder mit einer kürzeren Karenzfrist durchzuführen.

  1. Müssen bei politischen Veranstaltungen Vertreter aller Parteien eingeladen werden, also auch der kleineren? Wann können sie, wann dürfen sie eingeladen werden?

Als Grundsatz gilt, dass die Schülermitverantwortung zu ihren politischen Veranstaltungen Abgeordnete aller im Landtag vertretener Parteien einlädt und sich dabei nicht nur auf die großen Parteien beschränkt. Wenn eine oder mehrere kleine Parteien ihre Teilnahme absagen, darf die Veranstaltung dennoch durchgeführt werden. Sagt eine der großen Parteien rechtzeitig vor der Veranstaltung ab, muss die SMV versuchen, einen neuen Termin zu organisieren, es sei denn, die Absage wird sehr kurzfristig erteilt.

Etwas heikler ist es mit kleinen Parteien, bei denen ungewiss ist, ob sie gegen die demokratische Grundordnung verstoßen, etwa wenn sie im Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz auftauchen. In derartigen Fällen muss sich die SMV mit der Schulleitung absprechen, die sich dann gegebenenfalls mit den Schulaufsichtsbehörden in Verbindung setzt.

 

Fundstelle: § 7 Abs. 2 SMV-Verordnung

 

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