Die SMV hat zwar kein politisches
Mandat, die Förderung sozialer und politischer Interessen von Schülern
gehört aber zu ihren Aufgaben. In der Vergangenheit hat es bei
politischen Veranstaltungen der SMV immer wieder Probleme gegeben.
Gewisse Grundsätze sollten also beachtet werden.
Die SMV darf nicht für eine
politische Richtung werben, sondern muss politische Fragestellungen in
ihrer ganzen Breite abdecken. Die Veranstaltungen dürfen also nicht
einseitig gestaltet werden. Bei Podiumsdiskussion muss die SMV
gewährleisten, dass Vertreter aller wichtigen politischen Strömungen
eingeladen werden. Aufgabe der Schulleitung ist es, eine einseitige
Beeinflussung der Schüler zu verhindern. Sie sollte deshalb rechtzeitig
in die Vorbereitungen einer Podiumsdiskussion einbezogen werden.
Ist anstatt einer Podiumsdiskussion
mit Vertretern der relevanten politischen Strömungen eine
Veranstaltungsreihe mit nur jeweils einem Redner geplant, muss das
Gesamtkonzept sorgfältig abgestimmt werden, um die SMV nicht dem
Verdacht einer einseitigen Begünstigung auszusetzen.
Zwei Einzelfälle:
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Kann die SMV Politiker auch kurz vor Wahlen einladen oder ist sie hier terminlichen Beschränkungen
unterworfen?
Nach der Verwaltungsvorschrift des
Kultusministeriums „Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im
Unterricht“ vom 18. Dezember 1992 können Abgeordnete als Fachleute aus
der Praxis in den Unterricht einbezogen werden. Vor Landtagswahlen,
Bundestagswahlen und Wahlen zum Europaparlament ist jedoch eine
achtwöchige Karenzzeit zu beachten. Auch wenn in der
Verwaltungsvorschrift nur vom Unterricht die Rede ist, wird der Text
auch auf die Veranstaltungen der Schülermitverantwortung angewendet.
Oftmals haben Schülermitverantwortung
und Schüler jedoch gerade vor Wahlen ein großes Interesse an politischen
Veranstaltungen mit Abgeordneten. Es wäre also sinnvoll, der
Schülermitverantwortung zu gestatten, allgemeine politische
Veranstaltungen ohne oder mit einer kürzeren Karenzfrist durchzuführen.
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Müssen bei politischen
Veranstaltungen Vertreter aller Parteien eingeladen werden, also auch
der kleineren? Wann können sie, wann dürfen sie eingeladen werden?
Als Grundsatz gilt, dass die
Schülermitverantwortung zu ihren politischen Veranstaltungen Abgeordnete
aller im Landtag vertretener Parteien einlädt und sich dabei nicht nur
auf die großen Parteien beschränkt. Wenn eine oder mehrere kleine
Parteien ihre Teilnahme absagen, darf die Veranstaltung dennoch
durchgeführt werden. Sagt eine der großen Parteien rechtzeitig vor der
Veranstaltung ab, muss die SMV versuchen, einen neuen Termin zu
organisieren, es sei denn, die Absage wird sehr kurzfristig erteilt.
Etwas heikler ist es mit kleinen
Parteien, bei denen ungewiss ist, ob sie gegen die demokratische
Grundordnung verstoßen, etwa wenn sie im Bericht des Landesamts für
Verfassungsschutz auftauchen. In derartigen Fällen muss sich die SMV mit
der Schulleitung absprechen, die sich dann gegebenenfalls mit den
Schulaufsichtsbehörden in Verbindung setzt. |