Die Schule ist das Betätigungsfeld
der SMV. Die Schülermitverantwortung soll das Interesse der
Schülerschaft für soziale und politische Anliegen fördern.
Die Schülermitverantwortung hat
jedoch kein eigenes politisches Mandat. Sie hat nicht das Recht, sich in
allgemeinpolitischen Angelegenheiten zu äußern. Eine SMV, die im
allgemeinpolitischen Bereich eine eigene Stellungnahme herausgibt,
überschreitet ihre Kompetenzen und muss damit rechnen, dass die
Schulleitung ihr diese Tätigkeit untersagt.
Auch der Landesschülerbeirat hat kein
politisches Mandat. Sein Aufgabenfeld ist der schulpolitische Bereich.
Er versieht seine Aufgaben in dem Rahmen, der ihm durch
§ 69 des Schulgesetzes gesteckt wurde. Der LSBR hält Kontakt zu den
Schülermitverantwortungen der einzelnen Schulen und informiert diese im
Rahmen seiner Möglichkeiten. Die Schüler können sich jederzeit in allen
schulpolitischen Angelegenheiten an den Landesschülerbeirat wenden. |