Politisches Mandat
 

Die Schule ist das Betätigungsfeld der SMV. Die Schülermitverantwortung soll das Interesse der Schülerschaft für soziale und politische Anliegen fördern.

Die Schülermitverantwortung hat jedoch kein eigenes politisches Mandat. Sie hat nicht das Recht, sich in allgemeinpolitischen Angelegenheiten zu äußern. Eine SMV, die im allgemeinpolitischen Bereich eine eigene Stellungnahme herausgibt, überschreitet ihre Kompetenzen und muss damit rechnen, dass die Schulleitung ihr diese Tätigkeit untersagt.

Auch der Landesschülerbeirat hat kein politisches Mandat. Sein Aufgabenfeld ist der schulpolitische Bereich. Er versieht seine Aufgaben in dem Rahmen, der ihm durch § 69 des Schulgesetzes gesteckt wurde. Der LSBR hält Kontakt zu den Schülermitverantwortungen der einzelnen Schulen und informiert diese im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die Schüler können sich jederzeit in allen schulpolitischen Angelegenheiten an den Landesschülerbeirat wenden.

 

Fundstelle: § 63 Abs. 3 Schulgesetz

 

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