Aufgaben der Klassensprecher

 

Der Klassensprecher

  • vertritt die Interessen der Schüler der Klasse;

  • gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;

  • trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;

  • unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;

  • vermittelt bei Streit unter Schülern;

  • vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;

  • leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;

  • leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;

  • nimmt an den Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;

  • wirkt bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;

  • kann zu Sitzungen der Klassenpflegschaft eingeladen werden, wenn geeignete Themen anstehen.

 

Der Klassensprecher darf nicht

  • der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein;

  • der Aufpasser in der Pause sein;

  • derjenige sein, der alles alleine machen soll;

  • der Streber der Klasse sein;

  • derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;

  • derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;

  • ein „Supergenie“ sein, das alle Ideen liefern soll;

  • einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;

  • einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.

 

Fundstelle:
ZIPP ZAPP, Das Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit, Bezugsadresse: www.smv-bw.de
§§ 63, 65-67, 70 Schulgesetz
BW  
§§ 3-8, 10, 13 SMV-Verordnung

 

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