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Aufgaben
der
Klassensprecher |
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Der
Klassensprecher
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vertritt die
Interessen der Schüler der Klasse;
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gibt Anregungen,
Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an
Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
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trägt
Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;
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unterstützt
einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
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vermittelt bei
Streit unter Schülern;
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vermittelt bei
Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
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leitet die
Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;
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leitet die
Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;
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nimmt an den
Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;
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wirkt bei
Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;
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kann zu
Sitzungen der Klassenpflegschaft eingeladen werden, wenn geeignete
Themen anstehen.
Der Klassensprecher darf nicht
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der verlängerte
Arm des Klassenlehrers sein;
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der Aufpasser in
der Pause sein;
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derjenige sein,
der alles alleine machen soll;
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der Streber der
Klasse sein;
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derjenige sein,
der alle Probleme lösen kann;
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derjenige sein,
der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;
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ein „Supergenie“
sein, das alle Ideen liefern soll;
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einer sein, den
man wählt und dann im Stich lässt;
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einer sein, der
nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.
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Fundstelle:
ZIPP ZAPP, Das
Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit, Bezugsadresse:
www.smv-bw.de
§§ 63, 65-67, 70
Schulgesetz BW
§§ 3-8, 10, 13 SMV-Verordnung
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