Die Schulleitung unterrichtet den
Schülerrat über Angelegenheiten, die für die Schülermitverantwortung von
allgemeiner Bedeutung sind. Das Schulgesetz besagt, dass die
Schulleitung nur über die Angelegenheiten informieren muss, die für die
SMV und nicht für die Schüler im Allgemeinen von Bedeutung sind. Bei
Angelegenheiten, die Lehrer, Eltern oder Schüler betreffen und nichts
mit dem Auftrag der SMV zu tun haben, besteht also keine
Informationspflicht der Schulleitung.
Welche Angelegenheiten dazu gehören,
ergibt sich aus der Aufgabenstellung der SMV, wie sie im Schulgesetz
festgelegt ist. Diese Aufgabenstellung besagt, dass die SMV dazu
beiträgt, das Gemeinschaftsleben an der Schule zu pflegen, Schüler zu
Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu erziehen und sie an der
Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.
Die Schulleitung darf jedoch die
Grenzen der Angelegenheiten, die die Schüler betreffen, großzügig
handhaben. Viele Schulleiter haben festgestellt, dass es der Erfüllung
des Erziehungs- und Bildungsauftrags dient, wenn die
Schülermitverantwortung ausführlich informiert wird. |