Schüler, die eine Schülerzeitschrift
herausgeben wollen, benötigen keine Genehmigung. Sie müssen der
Schulleitung lediglich ihr Vorhaben mitteilen. Diese unterrichtet
anschließend den Elternbeirat der Schule.
Die Schulaufsichtsbehörden
(Untere und Obere Schulaufsichtsbehörde oder das Ministerium für Kultus, Jugend und
Sport) sind nicht beteiligt. Ein Schulleiter darf sich auch nicht die
Genehmigung des Projekts aus „pädagogischen Erwägungen“ vorbehalten oder
darauf drängen, dass die Schulaufsichtsbehörde ihre Erlaubnis erteilt.
Dieser Grundsatz der
Genehmigungsfreiheit ergibt sich daraus, dass auch Schülern das
Grundrecht der Pressefreiheit für Schülerzeitschriften zusteht.
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