Die Schule unterstützt die
Schülermitverantwortung auch dadurch, dass sie ihren Organen die
Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen der SMV
ermöglicht. Dazu gehören auch Einführungen durch den Verbindungslehrer
an der Schule, Veranstaltungen im Rahmen der Regional- oder
Bezirksarbeitsgemeinschaft oder Fortbildungsangebote außerschulischer
Einrichtungen.
Die Sitzungen des Schülerrats sollten
möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Ist das nicht
möglich, werden die Klassensprecher und ihre Stellvertreter für die
Sitzung des Schülerrats vom Unterricht befreit.
In Einzelfällen kann die Schule
Vertreter der SMV zur Vorbereitung von SMV-Veranstaltungen vom
Unterricht befreien, z. B. für „SMV-Hütten“.
Die Sitzungen des Schülerrats finden
überwiegend während der Unterrichtszeit statt und nicht während der im
Stundenplan dafür freigehaltenen Stunden (ohnehin werden diese nur von
wenigen Schulen eingeplant). Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter
sind deshalb darauf angewiesen, dass sie für die Schülerratssitzung vom
Unterricht befreit werden. Normalerweise ist das auch kein Problem.
Versäumen die betroffenen Schüler durch die Sitzung jedoch wichtige
Klausuren oder andere unaufschiebbare Tätigkeiten, müssen sie damit
rechnen, dass ihnen keine Unterrichtsbefreiung erteilt wird. Die
Modalitäten einer Befreiung von Klassensprechern und ihren
Stellvertretern für die Schülerratssitzungen können als „allgemeine
Angelegenheit der Schülermitverantwortung“ von der Schulkonferenz
beraten und beschlossen werden.
Den gewählten Schülervertretern der beruflichen Schulen sollte vom
Ausbildungsbetrieb ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden an
Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. |