Wenn die SMV, aus welchen Gründen
auch immer, Schriften und Flugblätter auf dem Schulgelände verteilen
will, benötigt sie die Genehmigung der Schulleitung. Das Verteilen von
Einladungen für SMV-Veranstaltungen dürfte dabei unproblematisch sein,
allerdings wird die Verbreitung von Schriften und Flugblättern, die
nichts mit der SMV-Arbeit zu tun haben, voraussichtlich nicht gestattet
werden.
Die
Schulleitung muss eine Ablehnung begründen. In der Regel reicht eine
mündliche Begründung. |