Flugblätter verteilen
 

Wenn die SMV, aus welchen Gründen auch immer, Schriften und Flugblätter auf dem Schulgelände verteilen will, benötigt sie die Genehmigung der Schulleitung. Das Verteilen von Einladungen für SMV-Veranstaltungen dürfte dabei unproblematisch sein, allerdings wird die Verbreitung von Schriften und Flugblättern, die nichts mit der SMV-Arbeit zu tun haben, voraussichtlich nicht gestattet werden.

Die Schulleitung muss eine Ablehnung begründen. In der Regel reicht eine mündliche Begründung.

 

Fundstelle: § 15 SMV-Verordnung
 
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