Bilder / Fotos (Das Recht an eigenem Bild)

 

Viele Schülerzeitschriften drucken Fotos ab, die innerhalb der Schule aufgenommen wurden, etwa Bilder von Veranstaltungen, Lehrern oder vom Unterricht. In der Regel hat niemand etwas gegen solche Illustrationen. Problematisch kann es nur dann werden, wenn eine Aufnahme ohne die Erlaubnis des Fotografierten gemacht wurde.

Grundsätzlich dürfen Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen erstellt und veröffentlicht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Fotos von Straßen, Plätzen, Sportereignissen oder anderen Veranstaltungen, auf denen die gezeigte Person nur eine Randerscheinung ist, können veröffentlicht werden, ohne dass irgendjemand seine Erlaubnis erteilten müsste.

Ähnlich verhält es sich mit Personen der Zeitgeschichte. Dieser Begriff ist sehr weit gefasst. Darunter fallen Prominente, aber auch Menschen, die wichtige öffentliche Funktionen innehaben, wie etwa Bürgermeister oder Schulleiter. All diese können ohne besondere Erlaubnis fotografiert werden. Auch Lehrer können als Personen der Zeitgeschichte ungefragt abgelichtet werden, soweit es um die Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags geht. Davon ausgeschlossen sind in jedem Fall Aufnahmen, die verletzenden Charakter haben.

Allerdings haben auch Personen der Zeitgeschichte einen Anspruch auf eine Privatsphäre, in denen sie nicht fotografiert werden dürfen. Bei einer Überschreitung dieser Tabuzone muss mit Schadensersatzansprüchen gerechnet werden.

Im Zweifelsfall sollte die Redaktion vor Veröffentlichung eines Bildes in der Schülerzeitschrift mit dem Betroffenen sprechen, um etwaige Konflikte im Vorfeld zu lösen.

Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Schülerzeitschrift oder Teile davon auch im Internet veröffentlicht werden sollen.

 

Fundstelle:
§§ 22 und 23 des Gesetzes betreffend Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie vom 09.01.1907
, zuletzt geändert am 16.02.2001

 

Zum Nachlesen bei Lehrer-online:

Ausführungen zur Verwendung von Personenfotos

Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern (PDF-Dokument)

Mustereinwilligung zum Anpassen (*.rtf)

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