An vielen Schulen veranstaltet die
SMV mehrmals im Jahr eine Schülerdisco, die bei den Schülern natürlich
sehr beliebt ist. Gegen eine gelegentliche Tanzveranstaltung ist auch nichts
einzuwenden, problematisch wird es nur, wenn sie häufiger veranstaltet
werden soll als es der Schulleitung vertretbar erscheint.
Schülersprecher, Verbindungslehrer und Schulleiter sollten sich hier auf
einen gemeinsamen Nenner einigen, der auch die berechtigten Belange der
Schule berücksichtigt. Jede Tanzveranstaltung ist für die Schule letztlich mit
organisatorischen Fragen und finanziellem Aufwand verbunden.
Alle Veranstaltungen der SMV, also auch
Tanzveranstaltungen, die als
Schulveranstaltungen stattfinden sollen, sind rechtzeitig vorher dem
Schulleiter anzuzeigen. Dieser hat bei Veranstaltungen innerhalb des
Schulgeländes, die nach Art, Ausmaß oder Zeitpunkt den üblichen
Schulbetrieb erheblich überschreiten, den Schulträger zu hören.
Es hat sich auch sehr bewährt, die
örtlichen Polizeidienststellen zu informieren. Dort sind auf
Jugendveranstaltungen spezialisierte Beamte, die wertvolle Tipps zur
Durchführung der Schülerveranstaltung geben können. |