Schülerzeitschriften sind Druckwerke,
die in ständiger, wenn auch unregelmäßiger Folge erscheinen und
ausschließlich von Schülern einer Schule herausgegeben und gestaltet
werden. Ehemalige Schüler, Eltern oder Schulfremde dürfen der Redaktion
nicht angehören. Die Zeitschrift darf aber durchaus Beiträge von
Schulfremden enthalten. Schülerzeitschriften sind für den Vertrieb auf
dem Schulgrundstück bestimmt.
Wenn Schüler mehrerer Schulen eine
Zeitschrift herausgeben, gilt diese in der Regel nur dann als
Schülerzeitschrift, wenn nicht mehr als drei Schulen beteiligt sind und
von jeder Schule mindestens ein Schüler als Herausgeber oder
verantwortlicher Redakteur mitwirkt.
Bei mehr als drei Schulen müssen gute
Gründe wie eine unmittelbare räumliche Nähe oder eine sonstige
Zusammenarbeit vorliegen, um von einer Schülerzeitschrift zu sprechen.
Schulzeitungen
werden von der Schule herausgegeben. Die Schulleitung entscheidet, was in der
Schulzeitung enthalten ist. Sie trägt die alleinige Verantwortung für
die Zeitung. In Schulzeitungen können auch Beiträge von Schülern
aufgenommen werden. Das entscheidet die Schulleitung oder ein von ihr
beauftragter Lehrer.
Jugendzeitschriften
werden von Verlagen oder sonstigen Trägern herausgebracht und dürfen im
Gegensatz zu Schülerzeitschriften und Schulzeitungen nicht auf dem
Schulgrundstück vertrieben werden. Ausnahmen gibt es für
Sammelbestellungen pädagogisch empfehlenswerter Zeitschriften ohne
Werbung. Dies ist in der Verwaltungs-vorschrift über Werbung, Wettbewerbe
und Erhebungen festgelegt.
|