SMV-Arbeit findet auch an den
beruflichen Teilzeit- und Vollzeitschulen des Landes statt. Hier gelten
weitgehend die gleichen Regelungen wie für die allgemein bildenden
Schulen.
An Teilzeitschulen ist eine
wirkungsvolle SMV-Arbeit aus zeitlichen Gründen besonders schwierig.
Naturgemäß kann die Schülermitverantwortung hier nicht die gleiche Rolle
spielen wie an Schulen mit Vollzeitunterricht. Persönliches Engagement
von Schulleitung und Verbindungslehrern ist deshalb für die SMV-Arbeit
an Teilzeitschulen besonders wichtig.
Sonderregelungen, die speziell für
die beruflichen Schulen gelten, können der SMV-Verordnung entnommen
werden. |