Um der Schülermitverantwortung
effektives Arbeiten zu ermöglichen, haben sich für jeden Schulbezirk
Bezirksarbeitsgemeinschaften gebildet, die jeweils von einem
Verbindungslehrer geleitet werden. Die Verbindungslehrer und
Schülersprecher der einzelnen Schulen aus diesem Bezirk gehören der
jeweiligen Bezirksarbeitsgemeinschaft an.
In den Arbeitsgemeinschaften
werden Probleme der SMV und Konzepte für eine Erfolg versprechende
Arbeit erörtert.
Bezirksarbeitsgemeinschaften werden
zwar im Schulgesetz und der SMV-Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt,
widersprechen jedoch auch nicht ihren Zielsetzungen. Sie sind eine
nützliche Schöpfung der Schulpraxis. Im badischen Landesteil spricht man
von Bezirksarbeitsgemeinschaften (BAG), während in Württemberg von
Regionalarbeitsgemeinschaften (RAG) die Rede ist.
Nähere Informationen erteilen die
SMV-Beauftragten der Regierungspräsidien. |