Auch bei SMV-Veranstaltungen muss die
Schule ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Dies gilt sowohl für
SMV-Veranstaltungen, die auf dem Schulgelände stattfinden als auch für
jene außerhalb des Schulgeländes, die von der Schulleitung ausdrücklich
als Schulveranstaltung anerkannt wurden.
Oftmals übernimmt der
Verbindungslehrer die Aufsicht. Auch andere Lehrer können von der
Schulleitung mit dieser Aufgabe beauftragt werden; die Übernahme der
Aufsicht fällt
unter ihre Dienstpflicht. Sie können von Schülern, die sich
freiwillig dazu bereit erklärt haben, bei der Aufsicht unterstützt
werden.
Die Schulleitung kann älteren
Schülern, die von der SMV vorgeschlagen werden, die Aufsicht
übertragen. In der Regel sollten diese mindestens 16 Jahre alt
sein. Die Erziehungsberechtigen der Schüler müssen zuvor eine
Einverständniserklärung abgeben (mündliches Einverständnis
genügt), dass die Jugendlichen diese Aufgabe übernehmen dürfen. Bei
volljährigen Schülern kann man in der Regel davon ausgehen, dass die
Schüler in der Lage sind, die Aufsicht eigenverantwortlich
durchzuführen.
In welcher Form die Aufsicht
durchgeführt werden muss, lässt sich nicht generell sagen. Manchmal
reicht es schon aus, wenn ein Lehrer ab und zu nachsieht, ob alles in
Ordnung ist.
Bei der Vorbereitung einer
Veranstaltung sollten Schulleitung, Verbindungslehrer und
Schülersprecher die hier anstehenden Fragen erörtern.
In der Praxis hat sich bewährt, dass
die SMV für ihre Veranstaltung konkrete Vorschläge zur Aufsicht
erarbeitet. Dabei teilt sie der Schulleitung mit, welche Schüler
Aufgaben übernehmen können. Kann eine Aufsicht nur durch Lehrer
erfolgen, sollte die SMV die Schulleitung auch hier über ihre
Vorstellungen informieren. Im Gegenzug darf die Schulleitung
Veranstaltungen nicht dadurch gefährden, dass sie den Anschein erweckt,
es fänden sich keine Lehrer für die Aufsicht. Im Sinne einer
Unterstützung der SMV-Angelegenheiten durch die Schule gehört es zu den
Pflichten der Schulleitung, ernsthaft zu prüfen, welchen Lehrern die
Aufsicht zuzumuten ist. Dabei hat sich in vielen Fällen bewährt, darauf
zu achten, dass über mehrere Jahre hinweg möglichst alle hierfür
geeigneten Kollegen einmal die Aufsicht übernehmen müssen. |