Es gibt zwei Ablieferungspflichten an
wissenschaftliche Bibliotheken, die auch von Schülerzeitschriften
beachtet werden müssen.
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Aufgrund der bundesrechtlichen
Regelung im Gesetz über die Deutsche Bibliothek, muss von jeder
Ausgabe einer Schülerzeitschrift ein Exemplar an die Deutsche
Bibliothek in Frankfurt am Main geschickt werden.
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In Baden-Württemberg muss zudem pro
Ausgabe ein Exemplar der Schülerzeitschrift an die Badische
Landesbibliothek in Karlsruhe und an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart geschickt werden muss.
Die Zeitschriften müssen an beide
Landesbibliotheken geschickt werden, unabhängig von dem Landesteil, in
dem die Schülerzeitschrift erscheint.
Die Landesbibliothek, in deren Bezirk
die Schülerzeitschrift erscheint, erhält das Exemplar kostenlos, die
andere Bibliothek zahlt die Hälfte des Kaufpreises, wenn ein
entsprechender Antrag gestellt wird. (Bei den niedrigen Verkaufspreisen
einer Schülerzeitschrift lohnt es sich jedoch kaum, einen solchen Antrag
zu stellen.)
Leider werden die
Ablieferungspflichten häufig nicht beachtet. Schülerzeitschriften
gehören jedoch zu den besonderen kulturellen Zeugnissen, die es wert
sind, archiviert zu werden. Anhand solcher Schülerzeitschriften wird es
in späteren Jahren möglich sein, dem Zeitgeist auch in den Schulen
nachzuspüren.
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