Ablieferungspflicht an Bibliotheken

 

Es gibt zwei Ablieferungspflichten an wissenschaftliche Bibliotheken, die auch von Schülerzeitschriften beachtet werden müssen.

  1. Aufgrund der bundesrechtlichen Regelung im Gesetz über die Deutsche Bibliothek, muss von jeder Ausgabe einer Schülerzeitschrift ein Exemplar an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main geschickt werden.

  2. In Baden-Württemberg muss zudem pro Ausgabe ein Exemplar der Schülerzeitschrift an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart geschickt werden muss.

Die Zeitschriften müssen an beide Landesbibliotheken geschickt werden, unabhängig von dem Landesteil, in dem die Schülerzeitschrift erscheint.

Die Landesbibliothek, in deren Bezirk die Schülerzeitschrift erscheint, erhält das Exemplar kostenlos, die andere Bibliothek zahlt die Hälfte des Kaufpreises, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. (Bei den niedrigen Verkaufspreisen einer Schülerzeitschrift lohnt es sich jedoch kaum, einen solchen Antrag zu stellen.)

Leider werden die Ablieferungspflichten häufig nicht beachtet. Schülerzeitschriften gehören jedoch zu den besonderen kulturellen Zeugnissen, die es wert sind, archiviert zu werden. Anhand solcher Schülerzeitschriften wird es in späteren Jahren möglich sein, dem Zeitgeist auch in den Schulen nachzuspüren.

 

Quelle:
Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger) - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Links zum Nachlesen:

Das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal?quelle=purl&query=%C2%A71-5+PfliExplAblG+BW&psml=bsbawueprod.psml&doktyp=Gesetze&max=true&bereich=true

Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Durchführung des Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart (Pflichtexemplarverordnung):

http://www.landesrecht-bw.de/jportal?quelle=purl&query=PfliExplAblGDV+BW&psml=bsbawueprod.psml&doktyp=Gesetze&max=true

 

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